Für alle Gemeinden des nördlichen Bereiches der Autobahn 10 wird sich durch den 6-streifigen Ausbau dieses Autobahnteilstückes die Lebensqualität trotz des zunehmenden Lärmes verbessern. Sie alle haben erreicht, dass Ihnen im Planfeststellungs- oder Klageverfahren für bestimmte Abschnitte aktiver Lärmschutz zugesprochen worden ist. Diesen Schutz hatten sie bisher nicht.
Leegebruch geht als einzige Gemeinde leer aus. Es hat keinen aktiven Lärmschutz und wird auch keinen bekommen.
Seit der 1. mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin/Brandenburg ist ein Jahr vergangen. Das Verfahren ist weiterhin offen. Zwischenzeitlich sind eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt worden. Es wurden neue Beweisanträge gestellt, aktuelle Berechnungen vorgenommen bzw. überprüft und weitere sachgerechte Angaben gegenüber dem Gericht abgegeben. Es herrschte in dieser Zeit reger Geschäftsverkehr zwischen dem Kläger, der Beklagten und dem Gericht.