Derzeitiger Stand zum Thema: „Aktiver Lärmschutz in Form von offenporigem Asphalt auch für Leegebruch“

Seit der 1. mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin/Brandenburg ist ein Jahr vergangen.

Das Verfahren ist weiterhin offen.

 

Zwischenzeitlich sind eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt worden. Es wurden neue Beweisanträge gestellt, aktuelle Berechnungen vorgenommen bzw. überprüft und weitere sachgerechte Angaben gegenüber dem Gericht abgegeben. Es herrschte in dieser Zeit reger Geschäftsverkehr zwischen dem Kläger, der Beklagten und dem Gericht.

Das Gericht hatte nunmehr eine Frist zum weiteren Vortrag mit Fristablauf 13.06.2017 gesetzt und eine mündliche Verhandlung zwischen dem 17.10. und 19.10.2017 angekündigt.

 

Dieser Frist ist gefolgt und ein entsprechender Vortrag ist zeitgerecht abgegeben worden.

 

Weitere Handlungen sind darüber hinaus eingeleitet worden, um gegenüber dem Gericht unsere Darlegung und Auffassung zur Beurteilung des Sachverhaltes in Punkto „offenporigen Asphalt“ zu untermauern.

 

Dies ist erneut mit Kosten verbunden, die der HGBV für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leegebruch weiterhin trägt. Einzelne Bürger haben dafür ihre finanzielle Unterstützung zugesagt, dafür sei Dank ausgesprochen.

 

Der HGBV unterrichtet weiterhin auf seiner Internetseite über den aktuellen Stand des Verfahrens.

 

 

Manfred Gürnt - HGBV